Die Petition von Mitarbeiter/innen und Betriebsrat der ÖAW, in der an Politik, Wissenschaft und Öffentlichkeit appelliert wird, den Abbau von 300 Mitarbeiter/innen (bei 789 wissenschaftlichen Vollzeitstellen!) zu verhindern, führt zur entscheidenden Frage, in der die Verantwortlichen in ÖAW und BMWF den größten Erklärungsbedarf haben: „Ein derart drastischer Personalabbau ist beispiellos in der Geschichte der 2. Republik. Die gegenwärtige gesamtwirtschaftliche Situation kann als Begründung dafür nicht ausreichen. In keinem anderen Bereich sind vergleichbare Kürzungen vorgesehen.“
Was sind die Gründe für die einschneidenden Maßnahmen an der ÖAW?
Wie kann es sein, dass in der größten und angesehensten außeruniversitären Forschungsinstitution Österreichs plötzlich eine Finanzlücke klafft, die die Schließung oder die Abgabe ganzer Forschungseinheiten und den Abbau von mehr als einem Drittel der an der ÖAW tätigen Wissenschaftler/innen erforderlich macht?
Wie kann es sein, dass mit einem Schlag die Altlasten der ÖAW – für das Ausmaß der Finanzlücke sind primär „Verpflichtungen aus der Vergangenheit“ verantwortlich – mit einem Schlag fällig werden? Dass es keine Verhandlungsspielräume für die Rückzahlung von Krediten etc. zu geben scheint?
Keine öffentliche Einrichtung würde einen Personalabbau in dieser Größenordnung kampflos hinnehmen. Von der ÖAW wird der Verlust von 300 Wissenschaftler/innen sogar als Weg zur „Spitzenforschung“ gefeiert.
Naivität innerhalb der Gelehrtengesellschaft, Obrigkeitsgläubigkeit oder Zynismus reichen zur Erklärung dieser Vorgangsweise nicht aus.
Die Frage des gestrigen Eintrags liegt auf der Hand: CUI BONO? Wenn 300 Stellen abgebaut werden, die Geisteswissenschaften und die Naturwissenschaften (und damit die phil.hist. und die math.nath. Klasse der ÖAW) entschieden geschwächt werden, wer – d.h. welche Forschungseinrichtungen an der ÖAW – wird davon mittel- und langfristig profitieren?
Klar ist derzeit nur, wer den Preis dafür bezahlt: 300 Wissenschaftler/innen, die 2012 „abgebaut“ werden.
789 minus 300 = Exzellenz?
Es ist nicht nur der drohende Personalabbau und die Angst um den Verlust der eigenen Arbeitsstelle, die einen in der derzeitigen Situation mit Bitterkeit erfüllt, sondern der Zynismus, mit dem der Abbau von 300 MitarbeiterInnen begründet wird: Wenn es das erklärte Ziel der „Leistungsvereinbarung“ ist, „Spitzenforschung auf international wettbewerbsfähigem Niveau“ in den „vielversprechendsten Forschungsschwerpunkten“ zu leisten, dann ist das wohl so zu verstehen, dass dies bislang nicht der Fall war.
Haben die 300 WissenschaftlerInnen bislang die „Exzellenz“ der ÖAW verhindert? Warum werden dann nachweislich exzellente, international höchst renommierte Institute an Universitäten abgegeben oder sind von der Schließung bedroht?
Wie ist es bei der Schließung bzw. dem Transfer von Forschungseinheiten an der ÖAW insgesamt um das vielbeschworene Kriterium „Exzellenz“ bestellt? Die einzelnen Institute müssen sich regelmäßig evaluieren lassen, der größte Einschnitt in der Geschichte der ÖAW wird ohne internationale Evaluierung und ohne die Beratung durch internationale ExpertInnen durchgeführt.
Darüber hinaus wird gegen alle Grundsätze einer transparenten, fairen Evaluierung verstoßen: Wo entscheiden WissenschaftlerInnen, die als LeiterInnen von Forschungseinrichtungen selbst Partei sind, in einer Konkurrenzsituation darüber, welche Forschungseinrichtungen an derselben Institution „Spitzenforschung auf international wettbewerbsfähigem Niveau“ erbringen und was die „vielversprechendsten Forschungsschwerpunkte“ sind?
Unter diesen Rahmenbedingungen ist ein transparenter, nachvollziehbarer Auswahlprozess nach dem Exzellenz-Kriterienkatalog der Leistungsvereinbarung (S. 28-29) wohl eine Illusion. Die derzeit diskutierten Schließungs-, Transfer- und „Redimensionierungs“-Szenarios lassen eher die Vermutung zu, dass nicht wissenschaftliche Exzellenz, sondern die Nähe zur Macht ausschlagebend dafür ist, ob Forschungseinrichtungen an der ÖAW verbleiben können.
Würde man die Leistungsvereinbarung beim Wort nehmen, dann müsste die „Fokussierung der Grundlagenforschung“ auf der „Basis vergleichender Evaluierung und Konkurrenzanalyse im nationalen und internationalen Kontext“ erfolgen (Leistungsvereinbarung S. 3). Damit wäre der erste Schritt getan, um zu sichern, dass die Auswahl jener Forschungseinrichtungen, die „exzellent“ und „zukunftsträchtig“ genug sind, um „Spitzenforschung auf international wettbewerbsfähigem Niveau“ an der ÖAW zu betreiben, nach transparenten, nachvollziehbaren Kriterien erfolgt.